Grundsätzliches zur Gültigkeit der EU Fahrerlaubnis
Europaweite Regelung des Fahrerlaubnis Rechts
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Im Gegensatz zu den früheren nationalen Fahrerlaubnisregelungen, ist mit der
Umsetzung der EU Richtlinien eine EU einheitliche Rechtsvorschrift in Kraft getreten.
Das heißt, das eine in einem EU Staat erworbene Fahrerlaubnis grundsätzlich in
allen anderen Mitgliedsstaaten eine Fahrerlaubnis begründet.
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Unsere Kritik an der fehlerhaften Meinung einiger Rechtsanwälte richtet sich dagegen, dass diese Autoren dem verunsicherten Leser den zeitigen Charakter der Strafmaßnahmen im deutschen Recht schlichtweg verschweigen.
Sie beanspruchen entgegen der tatsächlichen europäischen Rechtslage ein nationales deutsches Sonderrecht.
Dies ist aber nur bei dem Weg zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland gegeben (das leidige MPU Problem, das es sonst nirgendwo in dieser krassen Art in der EU gibt).
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Mit dem Erwerb einer EU Fahrerlaubnis wird nämlich ein absolut "neues Rechtsverhältnis" begründet.
Alle Rechte und Pflichten des neuen Erlaubnisinhabers bestehen ab Erwerb auch in Deutschland neu.
Ein Entzug, Versagung, Sperre, Fahrverbot, MPU - Anordnung etc. sind neu zu begründen bzw. aus neuen Rechtsverstößen und/oder neuer Erkenntnislage
herzuleiten - das heißt Sie können in Deutschland völlig legal, zeitlich unbegrenzt ( und hoffentlich rechtstreu ) mit Ihrer neuen "Lizenz" fahren.
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Alle gegenteiligen oft von trüber, veralteter Sachkenntnis, Gesetzesunkenntnis und
( anwaltlichem oder mpu-beraterischem ) Gewinnstreben geprägte Aussagen sind schlichtweg falsch.
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Diese Meinung hat der EuGH (Oberster Europäischer Gerichtshof) in seinem Urteil vom 29.04.04 ausdrücklich bestätigt!
Verfasser: H.-E. Wiesemann
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